Ergänzende Leistungen zur Krankenversicherung?

Die meisten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im fünften Sozialgesetzbuch geregelt. Darüber hinaus bieten fast alle gesetzlichen Kassen im Rahmen von Bonusprogrammen oder Zusatzleistungen Zuzahlungen oder Kostenübernahmen für bestimmte Bereiche an.

Wer die Leistungen seiner gesetzlichen Kasse aufstocken möchte, kann das durch eine Vielzahl von Ergänzungs- und Zusatzversicherungen tun und somit ebenfalls einen privatärztlichen Status erlangen. Die bekanntesten Zusatzbausteine sind:

  • Stationäre Ergänzungstarife zur Unterbringung im 1 oder 2-Bettzimmer

  • Stationäre Ergänzung zum Chefarztprinzip

  • Zahnzusatztarife zur Erhöhung der Behandlungs- und Zahnersatzkosten beim Zahnarzt

  • Tarife mit erhöhten Leistungen bei Kieferregulierungen für Kinder

  • Tarife für weitere Vorsorgeuntersuchungen über das gesetzliche Maß hinaus

  • Tarife für alternative Heilmedizin. Heilpraktiker und Osteopathie

  • Auslandsreisekrankenversicherung

Darüber hinaus besteht für Arbeitnehmer bei der Überschreitung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze prinzipiell das Recht auf einen Wechsel in die Private Krankenvollversicherung (PKV). Für Selbständige gibt es keine Einkommensgrenzen. Ob ein solcher Wechsel angeraten und sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem Gesundheitszustand bei Antragstellung ist die persönliche Situation und Lebensplanung (Familie, Kinder) ein sehr wichtiger Faktor im Beratungsgespräch. Einzelne Tarife der PKV können aber durchaus entscheidende Vorteile bieten, die die GKV nicht abdeckt. Durch unser Wissen über das Gesundheitswesen als Ganzes und die Tarifangebote der Versicherer können wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.

Bei der Auswahl möglicher GKV Ergänzungstarife, sowie möglicher PKV Vollkostentarife unterstützen wir Sie mit einem genau definierten Beratungsablauf bis hin zu anonymisierten Voranfragen bei PKV Unternehmen.

Für Beamte in den verschiedenen Bundesländern oder Bundesbeamte gilt das Prinzip der Beihilfe oder der Freien Heilfürsorge. Hier sollte der jeweilige Beihilfe- oder Heilfürsorgeanspruch ebenfalls durch eine Restkostenversicherung abgedeckt und/ oder auf ein höheres Leistungsniveau aufgestockt werden. Zudem sollte eine genaue Abstimmung der jeweiligen Beihilfeverordnung auf den Versicherungsbedarf des Beamten erfolgen – sowohl als Anwärter, Beamter auf Probe/Widerruf und als Beamter auf Lebenszeit.

Nutzen Sie unsere jahrzehntelange Beratungskompetenz und sprechen Sie mit uns über Ihren Gesundheitsschutz.