Kinder, Azubis und Studenten

Es ist sicher das Bestreben aller Eltern und Großeltern, ihren Nachwuchs und ihre Enkel sicher durch die Kindheit und berufliche Qualifikation in ein eigenständiges Leben zu begleiten. Dazu gehören neben der gebotenen Liebe und Fürsorge auch ein paar Gedanken zum Thema Versicherungsschutz. Vielleicht ergibt sich sogar die Möglichkeit ein wenig Kapital, ob einmalig oder monatlich, schon jetzt für beispielsweise Klassenfahrten, Führerschein, Ausbildung, Studium, Reisen oder die erste eigene Wohnung zu investieren.

Wenn die Absicherung durch die gesetzliche oder private Krankenvoll- oder Zusatzversicherung geregelt und das Privathaftpflichtrisiko im Rahmen einer Familiendeckung versichert ist, dann ist auch ein guter Zeitpunkt um über das Unfall- und Invaliditätsrisiko nachzudenken.
Für die meisten Eltern scheint beim Anblick ihrer tobenden und spielenden Kinder das Unfallrisiko am höchsten. Tatsächlich findet man in der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung fast für jedes Kalenderjahr über eine Million meldepflichtige Unfälle in Kitas, Schulen und Universitäten. Davon rund ein Drittel beim Sport. Dabei finden aber die allermeisten Unfälle, nämlich 70%, im privaten Bereich statt – und damit außerhalb der Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung.

Glücklicherweise erleiden bei diesen Unfällen die allermeisten Kinder- und Jugendlichen keine oder nur sehr geringe, bleibende Beeinträchtigungen. Trotzdem macht eine Unfallversicherung Sinn. Sehr gute Versicherer beinhalten darüber hinaus diverse Leistungserweiterungen wie Impfschäden, Vergiftungen oder allergische Reaktionen – um hier nur einige Punkte zu nennen.

Statistisch ist das Risiko, einen hohen Invaliditätsgrad zu erlangen, durch eine Krankheit höher. Allerdings muss man sich hier bei den durch die Versicherungswirtschaft angebotenen Produkten vor Augen halten, dass manchmal nur ganz bestimmte Krankheitsbilder abgedeckt sind. Damit der Versicherungsschutz greift, muss zudem oftmals ein Invaliditäts- oder Grad der Behinderung von mindestens 50% erreicht sein.
Genau dieser Situation geschuldet ist die Kombination einer Unfall- und Invaliditätsversicherung für junge Kinder eine sinnvolle Absicherung. Hier können auch Großeltern und Paten einen sinnvollen Beitrag leisten.

Mit zunehmenden Lebensalter kann dann tatsächlich auch schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein.

Der Vorteil solcher Policen liegt dabei in folgenden Punkten:

  • Der Tarif sollte sowohl freie, als auch anlassbezogene Nachversicherungsgarantien beinhalten.

  • Der Gesundheitszustand des versicherten Kindes wird „konserviert“. Spätere Erhöhungen erfolgen ohne Gesundheitsprüfung und ohne die Meldung eventueller zwischenzeitig diagnostizierter Erkrankungen.

  • Das Eintrittsalter ist gering und damit ist die Prämie spürbar günstiger als zu einem späteren Punkt.

  • Unter Umständen bietet der Versicherer eine bessere „Berufsgruppeneinstufung“ an. Damit kann nicht unerheblich Prämie gespart werden, wenn das Kind/der Jugendliche sich später für einen – vielleicht mit einer sehr hohen Gefahrengruppe belasteten – Ausbildungsberuf entscheidet.

Wir begleiten Sie mit einem Marktüberblick bei der Entscheidungsfindung.

Ein möglicher Leistungsfall hat immer auch Auswirkungen auf das Leben und die finanzielle Situation der Eltern. Und wenn im Ernstfall ein Elternteil zur Betreuung und Pflege eines Kindes aus dem Berufsleben ausscheidet, ist dies schlimm genug. Diese Situation sollte zumindest wirtschaftlich aufgefangen werden.

Zum Vermögensaufbau eignen sich heute die oft depotkostenfreien Angebote diverser Direktbanken zum Vermögensaufbau. Hier kann je nach Anlagebetrag und Anlagehorizont aus einer Vielzahl von Investmentfonds und ETFs ausgewählt werden. Ja, sogar Termin- und Festgeldangebote sind möglich. Oft kann bereits ab 25 Euro monatlich (und das auf bis zu 5 Anlagebausteine aufgeteilt) und/oder einer Einmalanlage von wenigen hundert Euro in einem Depot auf den Namen des Kindes eingezahlt und investiert werden. Mit der Volljährigkeit geht das Depot einfach in die Verfügungsgewalt dieses Kindes über. Bis dahin haben selbstverständlich ausschließlich die Eltern Zugriff auf die Vermögenswerte. Lesen Sie dazu auch den Themenbereich Vermögensaufbau mit Investmentfonds.

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